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Fr 22.02.2013

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)

Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder gab der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Erscheinungstag 22. Februar 2013) das folgende Interview:

Frage: Ist Teilzeit eine Falle?

Dr. Kristina Schröder: Nein. Wer von Teilzeit-Falle spricht, unterstellt, Frauen seien dumme Wesen, die aus Versehen in Fallen tappen. Vor einer Entscheidung für Teilzeit wägen die meisten sehr sorgfältig ab: Teilzeit bedeutet nicht nur weniger Einkommen, viele haben auch zu Recht Sorgen vor schlechteren Karrierechancen. Trotzdem sagen die meisten: ‚Das ist es mir wert, weil ich in einer gewissen Phase im Leben mehr Zeit für ein Kind oder auch pflegebedürftige Angehörige haben will.’

Frage: Jede sechste Frau, die aktuell in Teilzeit arbeitet, würde lieber Vollzeit arbeiten. 

Dr. Kristina Schröder: So gut wie niemand will sein ganzes Leben in Teilzeit arbeiten. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass Teilzeit genau das sein kann, was sich die meisten wünschen: eine Phase im Leben.

Frage: Was muss passieren, damit Teilzeit keine Einbahnstraße ist?

Dr. Kristina Schröder: Im Moment ist die Einbahnstraße rechtlich zementiert: Seit 13 Jahren gibt es den Rechtsanspruch auf Teilzeit. Aber es gibt umgekehrt keinen Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung. Da läuft also etwas schief. Was wir brauchen, ist ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit.

Frage: Arbeitnehmer könnten dann ihre alte Vollzeitstelle einklagen können?

Dr. Kristina Schröder: In der Tat: Wir brauchen einen einklagbaren Anspruch. Die Unternehmen sollten aber bei wirklich dringenden Gründen widersprechen können. Gerade in kleineren Unternehmen kann das für den Bestand des Betriebes nötig sein. Die Nachweispflicht läge in solchen Fällen dann aber bei den Arbeitgebern – und wir wissen aus vergleichbaren Prozessen, dass die Arbeitsrichter solche Bedenken sehr streng prüfen.

Frage: Sollte der Rechtsanspruch unbefristet gelten? Soll ein Arbeitnehmer, nach zehn oder fünfzehn Jahren noch immer Anspruch auf seine alte Vollzeitstelle haben?

Dr. Kristina Schröder: In einem ersten Schritt muss sicher gestellt sein: Die Entscheidung für Teilzeit ist keine Endstation. Die Teilzeitphase muss deshalb befristet werden können. Im Moment ist der Schritt, in Teilzeit zu gehen, nur unbefristet möglich. Mit den bekannten Folgen.

Frage: Aber kann denn eine junge Mutter, die sich nach der Elternzeit erst mal für eine Teilzeitstelle entscheidet, überhaupt sagen, zu welchem Datum sie wieder in Vollzeit gehen kann? Ist das zumutbar?

Dr. Kristina Schröder: Das wäre jedenfalls ein erster Schritt nach vorne und bereits viel besser als die heutige Rechtslage. Sehr oft ist es doch so, dass bestimmte Termine gut abschätzbar sind: Viele wollen nach dem zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes wieder Vollzeit arbeiten, andere erst, wenn das Kind in die Schule kommt. Wichtig wäre, dass das Gesetz zulässt, dass sich Arbeitnehmer später bei ihren Arbeitszeitwünschen noch mal korrigieren. Das wäre lebensnah.

Frage: Was bedeutet ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit für Männer und deren Berufsbiographien?

Dr. Kristina Schröder: Wir haben junge Väter mit Kindern unter drei Jahren gefragt, wie ihre Wunscharbeitszeit aussieht. Viele würden ihre Arbeitsstunden gerne auf 30 bis 35 Stunden reduzieren…

Frage: … aber sie trauen sich nicht. Würden sich mehr Männer für Teilzeit entscheiden, wenn sie wüssten, dass es nicht das Ende der Karriere bedeutet?

Dr. Kristina Schröder: Da bin ich mir sicher, denn die meisten Väter sind nicht sehr glücklich, wenn sie ihre Kinder nur am Wochenende wach erleben.

Frage: Warum gibt es den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit nicht längst?

Dr. Kristina Schröder: Es gibt Vorbehalte bei unserem Koalitionspartner.

Frage: Die FDP bremst?

Dr. Kristina Schröder: Realistisch betrachtet, wird das ein Projekt für die Zeit nach der Bundestagswahl. Ich bin mir mit meiner Kollegin Ursula von der Leyen vollkommen einig, dass wir den Rechtsanspruch dringend brauchen. Aber wir können leider nicht über die FDP hinwegregieren.

Frage: Wollen sie in einem neuen Kabinett noch mal Familienministerin sein?

Dr. Kristina Schröder: (Lacht.) Kein vernünftiger Mensch sollte heute darüber reden, wer nach der Bundestagswahl auf welchem Posten sitzt.


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