Mi 17.03.2010
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern
Zum 1. März 2010 sind die gemeinsamen Förderrichtlinien des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Kraft getreten. Die Förderrichtlinien lösen die bisher gültigen Grundsätze zur Förderung von Integrationsprojekten ab, sind inhaltlich gestrafft worden und enthalten neue Schwerpunkte. So stehen vor allem Projekte zur Partizipation und Kompetenzsteigerung von Zuwanderinnen und Zuwanderern im Vordergrund, die sich sinnvoll mit bereits bestehenden kommunalen Angeboten ergänzen. Dabei ist eine Mitwirkung von Migrantenorganisationen besonders erwünscht. Über Einzelheiten zum Antragsverfahren informiert das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
