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Mo 27.02.2006
Informationen zum Umgang mit Computerspielen
Die Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) nach dem Jugendschutzgesetz gilt für Video- und Computerspiele im Verleih und Verkauf. Die USK prüft das Spiel auf seine Eignung für Kinder und Jugendliche. Die Alterskennzeichnungen sind für Gewerbetreibende bindend.
Die Computerisierung unserer Lebenswelt schreitet immer zügiger voran. Während Kinder und Jugendliche diese Entwicklung scheinbar wie selbstverständlich nutzen und in ihren Lebensalltag integrieren, erwarten vor allem Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen fundierte und sachbezogene Information, Beratung und Fortbildung durch pädagogische Fachstellen, damit sie angemessen auf das ihre Kinder faszinierende Medium reagieren können.
Die Stadt Köln hat daher den Verein ComputerProjekt Köln e.V. ins Leben gerufen. Der Verein ComputerProjekt Köln e.V. hat einen Ratgeberservice zu Computer- und Konsolenspielen für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen eingerichtet. Der Ratgeber ist eine pädagogische Ergänzung zur gesetzlichen Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und thematisiert das Thema Computer- und Konsolenspiele in erster Linie unter medien- und bildungspädagogischen Gesichtspunkten.
