Do 19.08.2010
Seit über 50 Jahren trägt Europa mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) dazu bei, die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verbessern. Der ESF kann überall eingesetzt werden wo es gilt, Menschen bei der Ausbildung bzw. Qualifizierung zu unterstützen, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen oder Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu unterstützt er z.B. Beschäftigungs- und Qualifizierungsvorhaben aber auch die Förderung von familienfreundlicher Unternehmenspolitik, den Ausbau der Kindertagespflege, lokale Initiativen oder die berufliche oder soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen.
Neun Milliarden Euro für Deutschland
Für Deutschland werden aus dem ESF im aktuellen Förderzeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Milliarden Euro bereitgestellt. Davon nutzt der Bund knapp 40 Prozent, um seine politischen Schwerpunkte durch Fördertätigkeit zu verstärken. Die Bundesländer setzen etwa 60 Prozent der deutschen ESF-Mittel ein.
Ziele der ESF-Förderung des Bundes
Die Bundesregierung hat in ihrem "Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds" u.a. folgende zentrale Ziele der ESF-Förderung in Deutschland definiert:
Informationen zu den weiteren Zielen der ESF-Förderungen des Bundes erhalten Sie über die Internetseite des Europäischen Sozialfonds.
Schwerpunkte und Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausgehend von den zentralen Zielen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu folgenden Themen Programme entwickelt: