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Fr 01.02.2008

Drei Fragen an Frau Dr. Hanna Beate Schöpp-Schilling

Zur Person:

Dr. Hanna Beate Schöpp-Schilling ist seit 1989 Sachverständige im "Vertragsausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau" (CEDAW). Schöpp-Schilling war zudem von 1987 bis 1992 Leiterin der Abteilung Frauenpolitik des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (heute: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Zu CEDAW:

Der CEDAW-Ausschuss hat u. a. die Aufgabe, Allgemeine Empfehlungen abzugeben und damit Interpretationen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und der darin enthaltenen Staatenverpflichtungen zu formulieren. Derzeit existieren 25 Allgemeine Empfehlungen. Die letzte stammt aus dem Jahr 2004 und beinhaltet eine Interpretation zu Artikel 4, Abs. 1 zur Frage der zeitlich befristeten Sondermaßnahmen zur Beschleunigung des Erreichens der materiellen Gleichstellung von Frauen mit Männern.

Frau Dr. Schöpp-Schilling, arbeitet der Ausschuss zurzeit an weiteren Allgemeinen Empfehlungen und welche Themen werden dabei behandelt?

Derzeit arbeitet der Ausschuss an zwei weiteren Allgemeinen Empfehlungen. Eine bezieht sich auf die vielfältigen Diskriminierungsformen, die weibliche Wanderarbeitnehmer erfahren bzw. erfahren können. Bei dieser Empfehlung will der CEDAW-Ausschuss auch mit dem "Ausschuss für den Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihren Familien" zusammenarbeiten, was eine Verzögerung der Verabschiedung der Empfehlung verursacht hat. Darüber hinaus arbeitet der CEDAW-Ausschuss an einer Allgemeinen Empfehlung zu Artikel 2, dem Kernartikel über die Staatenverpflichtungen. Weitere Allgemeine Empfehlungen sind im Ansatz bereits vom Ausschuss diskutiert worden; so wurde zum Beispiel über die Rolle von Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Hinblick auf das Übereinkommen und die Berichterstattung - dazu zählen Alternativberichte, die Unterstützung von Eingaben nach dem Fakultativprotokoll bzw. die Bereitstellung von Informationen, die zu einer Untersuchung nach dem Fakultativprotokoll führen können - und über Artikel 6, der sich mit der Ausbeutung von Frauen durch Prostitution und Frauenhandel beschäftigt, gesprochen. Da der Ausschuss erst jetzt regelmäßig drei Sitzungsperioden pro Jahr zur Verfügung hat, musste die Fertigstellung der Allgemeinen Empfehlungen bis zu diesem Zeitpunkt aus Zeitknappheit immer wieder verschoben werden.

Sie sind nun nahezu 20 Jahre Mitglied im CEDAW-Ausschuss. Wenn Sie die Entwicklung der Staatenberichte zurückverfolgen, können Sie bestätigen, dass die Qualität der Erstellung verbessert wurde - insbesondere durch die Einflussnahme der Ausschussmitglieder und der Abschließenden Bemerkungen zu den vorgelegten Berichten?

Für die Berichtserstellung ist festzustellen, dass zunehmend die Parlamente und die Zivilgesellschaft beteiligt sind. Zu der Frage, in welchem Umfang und mit welcher Einflussnahme eine Beteiligung stattfinden sollte, gibt es jedoch noch keine abschließende Meinung des Ausschusses. Im Ergebnis liefern die Berichte noch immer zu wenig vergleichbare Statistiken und Resultate der diversen Maßnahmen aufführen. Immerhin sind wir von der bloßen Auflistung von Gesetzen bereits dahin gelangt, dass einzelne Maßnahmen genannt werden. Leider erfährt der Ausschuss vielfach jedoch immer noch nicht, was diese Maßnahmen denn für die Frauen des Landes tatsächlich gebracht haben. Dies kann natürlich auch daran liegen, dass die meisten Staaten die Auswirkungen von Gesetzen und Maßnahmen zu selten überprüfen. Letzten Endes spiegeln die Berichte ja die Anstrengungen der Vertragsstaaten bzw. auch das Unterlassen von Anstrengungen wider.

Können Sie eine Qualitätsverbesserung der Alternativberichte, die von den Nichtregierungsorganisationen erstellt werden, feststellen? 

Die Alternativberichte der nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen sind inzwischen von einer hohen Qualität. Insbesondere diese Berichte zeigen dem Ausschuss auf, auf welchem Gebiet es im jeweiligen Land diskriminierende Gesetze oder Praktiken gibt. Diese Aussagen fließen dann indirekt in die Diskussion mit den Regierungsdelegationen ein und tragen unmittelbar zu besseren Abschließenden Empfehlungen an den jeweiligen Vertragsstaat bei.

Dr. Schöpp-Schilling hat gemeinsam mit Cees Flinterman jüngst die Arbeit des Ausschusses in den letzten 25 Jahren und den Einfluss dieser Arbeit auf die Situation von Frauen in vielen Ländern dokumentiert. Das Werk "The Circle of Empowerment: Twenty-five Years of the UN Committee on the Elimination of Discrimination against Women, The Feminist Press: NY, 2007" wurde vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und vom Auswärtigen Amt der Niederlande finanziell in seiner Drucklegung unterstützt.