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Mi 19.05.2010

Altenpflegegesetz

Mit dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege des Bundes, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, ist die Ausbildung in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich geregelt worden. Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe hingegen, wird nach wie vor von den Bundesländern geregelt.

Ziel des Gesetzes ist es, bundesweit ein einheitliches Ausbildungsniveau sicherzustellen, das Berufsbild attraktiver zu gestalten und dem Beruf insgesamt ein klares Profil zu geben. Dies wird durch eine bundesweit einheitliche Regelung der Ausbildungsstrukturen, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen erreicht.


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