Inhalt

Mi 04.07.2012

Pflegeversicherungsgesetz

 Am 1. Januar 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig derSozialversicherung eingeführt. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert; jeder privat Krankenversicherte besitzt eine entsprechende Mitgliedschaft in der privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten, hängen vom Grad und der Dauer der Hilfebedürftigkeit ab. Die Pflegeversicherung sieht daher verschiedene Pflegestufen vor, die ihrerseits wieder an verschiedene Leistungshöhen gekoppelt sind. Für die Pflegeversicherung ist das Bundesministerium für Gesundheit federführend.

Das Bundeskabinett hat am 28. März 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz-PNG) beschlossen. Schwerpunkt der Pflegereform ist es unter anderem, die Leistungen der Pflegeversicherung flexibler auszugestalten und die medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus soll den besonderen Bedürfnissen von Demenzkranken in der Pflege besser gerecht werden, unter anderem durch einen neueen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Arbeiten zum Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen in der aktuellen 17. Legislaturperiode abgeschlossen werden.