http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=186492.html

Mi 04.07.2012

Beratung zu den Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Um den Verbraucherschutz älterer Menschen zu verbessern, sollten diese ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) kennen. Zur Umsetzung  dieses Ziels fördert das Bundesfamilienministerium folgende Maßnahmen:

"WBVG - stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung"

Das Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung" wird von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und 14 Verbraucherzentralen einzelner Bundesländer durchgeführt. Es bietet insbesondere:

  • Rechtliche Überprüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen, gegebenenfalls Durchführung von Abmahn- und Klageverfahren
  • Telefonische Beratung über eine bundesweite Beratungshotline
  • Informationsmaterial, zum Beispiel die Broschüre "Vertrag im Blick"
  • Durchführung von Vortragsveranstaltungen zum WBVG
  • Persönliche Beratungen zum WBVG in den Pflegestützpunkten Berlin, Brandenburg, Schleswig- Holstein
  • Schaltung eines kostenlosen WBVG-Beratungstelefons durch die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein

Projekt "Bundesweiter Informations- und Beratungsdienst für Bewohnerbeiräte zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei der Umsetzung des WBVG"

Bewohnerbeiräte sind erste Ansprechpartner und Vertretungsorgane der Bewohnerschaft. Deshalb ist es wichtig, die Beiräte fachlich zu unterstützen. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA e.V.) schult und berät Bewohnerbeiräte zu den Inhalten des WBVG. Darüber hinaus  werden Informationsmaterialien für Bewohnerbeiräte bereitgestellt und öffentliche Fachveranstaltungen durchgeführt.


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