Mi 04.07.2012
Um den Verbraucherschutz älterer Menschen zu verbessern, sollten diese ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) kennen. Zur Umsetzung dieses Ziels fördert das Bundesfamilienministerium folgende Maßnahmen:
Das Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung" wird von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und 14 Verbraucherzentralen einzelner Bundesländer durchgeführt. Es bietet insbesondere:
Bewohnerbeiräte sind erste Ansprechpartner und Vertretungsorgane der Bewohnerschaft. Deshalb ist es wichtig, die Beiräte fachlich zu unterstützen. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA e.V.) schult und berät Bewohnerbeiräte zu den Inhalten des WBVG. Darüber hinaus werden Informationsmaterialien für Bewohnerbeiräte bereitgestellt und öffentliche Fachveranstaltungen durchgeführt.