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Mo 02.01.2012

Familienpflegezeit kann seit dem 1. Januar beantragt werden

Eine ältere Frau kümmert sich um ihre im Rollstuhl sitzende Mutter. Bildquelle: BMFSFJ Zeit für die Pflege Angehöriger Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Seit dem 1. Januar können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder initiierte Familienpflegezeit beantragen. Das Modell gibt Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Das Gesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen.

Versicherung mindert Risiko für Unternehmen

Um gerade für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Altersarmut entgegenwirken

Die Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar bessergestellt.


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