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Mo 12.07.2010

Lebensqualität in Pflegeheimen besser erfassen

Die Weiterentwicklung von Qualität und Transparenz in der Pflege ist ein wichtiges Ziel der Politik für ältere Menschen. Dabei müssen in Übereinstimmung mit der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen die Belange der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Für die Beurteilung der Pflegequalität wird der Ergebnis- und Lebensqualität grundsätzlich Vorrang eingeräumt.

Um Ergebnis- und Lebensqualität verlässlich zu erfassen und darzustellen, bedarf es wissenschaftlich fundierter und praxistauglicher Instrumente. Deshalb fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit das Projekt "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zu Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe".

Mit der Durchführung des Projekts sind das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) beauftragt. Das Projekt hat im Dezember 2008 begonnen und wird im November 2010 abgeschlossen.

Der Vorrang der Ergebnisqualität bedeutet, dass beurteilt wird, was bei den Betroffenen auch tatsächlich ankommt. Indikatoren der Prozess- und Strukturqualität beschreiben demgegenüber zwar wichtige Voraussetzungen guter Pflege. Sie weisen jedoch nur mittelbar auf die Qualität der Pflegeergebnisse hin.

Für die Beurteilung der Lebensqualität ist die gezielte Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen von wesentlicher Bedeutung. Eine besondere Herausforderung ist die Berücksichtigung von an Demenz erkrankten Menschen. In dem vom Bundesfamilienministerium Projekt "Heidelberger Instrument zur Erfassung der Lebensqualität Demenzkranker" (H.I.L.DE) konnte gezeigt werden, dass Alternativen denkbar sind, wenn eine direkte Befragung der Patienten aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht mehr möglich ist.


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