http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=128902.html

Mi 19.05.2010

Wohnen im Heim: Rechte, Forschung und Projekte

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass ältere Menschen in Wohnheimen einen erfüllten und würdevollen Lebensabend genießen können.

"Das intelligente Heim" erhöht die Lebensqualität

Die vom Bundesministerium initiierte Modellreihe "Das intelligente Heim" trägt dazu bei, durch innovative Technik und Infrastruktur die Lebensqualität der Menschen in Heimen und Wohnstätten zu verbessern. Der Einsatz moderner Kommunikationstechnologie entlastet das Pflegepersonal und eröffnet Kapazitäten für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.

Mehr Schutz durch Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und Heimrecht

Bisher diente das Heimrecht des Bundes dem Schutz und der Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Neben ordnungsrechtlichen Vorschriften enthält es zivilrechtliche Regelungen über die zwischen Heimträger und Heimbewohnern jeweils zu schließenden Verträge.

Nachdem die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Heimrecht durch die Föderalismusreform 2006 neu verteilt worden sind, kann jedes Land für seinen Bereich die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch eigene Regelungen ersetzen. In einigen Ländern ist dies bereits geschehen. Auskunft erteilen die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Der Bund ist für die zivilrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes zuständig geblieben und hat diese mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zu einem modernen Verbraucherschutzgesetz weiterentwickelt. Die Neuregelung ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Für Verträge, die bis zum 30. September 2009 geschlossen worden sind, gelten Übergangsregelungen.


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