Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
Bis zum Jahr 2012 werden die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen schrittweise angehoben. Darüber hinaus sind besondere Leistungsverbesserungen in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung für demenzkranke Menschen vorgesehen, Außerdem werden die Leistungen der Pflegeversicherung alle drei Jahre auf den Prüfstand gestellt, um sie künftig der Preisentwicklung anpassen zu können.