Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden ebenso schrittweise angehoben wie die ambulanten Pflegesachleistungen. Darüber hinaus wird der höchstmögliche Gesamtanspruch aus den Leistungen der häuslichen Pflege und den Leistungen der teilstationären Pflege auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht.