Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
Für Kinder unter 18 Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder anderen geeigneten Einrichtungen wird ein spezieller Anspruch eingeführt.
Bisher haben pflegebedürftige Kinder nur Anspruch auf Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (häufig Einrichtungen der Altenpflege). Künftig sollen betroffene Kinder auch in auf ihre Bedürfnisse besser ausgerichteten Einrichtungen betreut werden können. Dies hilft, Versorgungslücken und -engpässe für Kinder zu beseitigen.