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Do 16.07.2009

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Häufige Fragen und Antworten

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.

 

Gibt es Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege und der stationären Pflege?

Die Leistungen bei der Kurzzeitpflege werden ebenso schrittweise angehoben wie die vollstationären Leistungen in der Pflegestufe 3 sowie in der Stufe 3 für Härtefälle.