Inhalt

Do 16.07.2009

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Häufige Fragen und Antworten

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.

 

Welche Leistung sieht die Pflegeversicherung bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz vor?

Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. 2.400 Euro (erhöhter Betrag) jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

Ebenfalls ab 1. Juli 2008 werden gesonderte Angebote für demenziell Erkrankte in Heimen ermöglicht. Dadurch wird die Betreuung von demenziell erkrankten Menschen in Heimen deutlich verbessert.