Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn er zuhause von Angehörigen gepflegt wird. Das Pflegegeld wird bis 2012 stufenweise erhöht. In der Pflegestufe 1 erhöht sich der Betrag von 205 Euro auf 235 Euro, in der Pflegestufe 2 von 410 Euro auf 440 Euro und in der Pflegestufe 3 von 665 Euro auf 700 Euro.