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Do 16.07.2009

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Häufige Fragen und Antworten

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.

 

Wie hoch ist das Pflegegeld, wenn ich zuhause gepflegt werde und wer erhält das Pflegegeld?

Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn er zuhause von Angehörigen gepflegt wird. Das Pflegegeld wird bis 2012 stufenweise erhöht. In der Pflegestufe 1 erhöht sich der Betrag von 205 Euro auf 235 Euro, in der Pflegestufe 2 von 410 Euro auf 440 Euro und in der Pflegestufe 3 von 665 Euro auf 700 Euro.