Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
Die ambulanten Sachleistungsbeträge steigen in drei Schritten bis 2012 von bisher 384 Euro auf 450 Euro in der Pflegestufe 1, 921 Euro auf 1.100 Euro in der Pflegestufe 2 und 1.432 Euro auf 1.550 Euro in der Pflegestufe 3.
Im stationären Bereich erhöht sich der Leistungssatz für die Pflegestufe 3 von 1.432 Euro auf 1.550 Euro, in Härtefällen von 1.688 Euro auf 1.918 Euro. Die stationären Sachleistungsbeträge der Pflegestufen 1 und 2 bleiben zunächst unverändert.