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Do 16.07.2009

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Häufige Fragen und Antworten

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.

 

Wie hoch sind die ambulanten und stationären Sachleisten in den einzelnen Pflegestufen?

Die ambulanten Sachleistungsbeträge steigen in drei Schritten bis 2012 von bisher 384 Euro auf 450 Euro in der Pflegestufe 1, 921 Euro auf 1.100 Euro in der Pflegestufe 2 und 1.432 Euro auf 1.550 Euro in der Pflegestufe 3.

Im stationären Bereich erhöht sich der Leistungssatz für die Pflegestufe 3 von 1.432 Euro auf 1.550 Euro, in Härtefällen von 1.688 Euro auf 1.918 Euro. Die stationären Sachleistungsbeträge der Pflegestufen 1 und 2 bleiben zunächst unverändert.