Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
Die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben wird von 10 Millionen Euro im Jahr auf 25 Millionen Euro angehoben. Damit stehen zusammen mit der Kofinanzierung der Länder und Kommunen 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung (statt bisher 20 Millionen Euro pro Jahr). Mit diesen Mitteln kann zukünftig auch die Selbsthilfe gefördert werden.