Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.
In den Kommunen werden Pflegestützpunkte aufgebaut. Ähnlich wie in einem Bürgerbüro finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dort fachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um den neuen Lebensabschnitt Pflege. Das bedeutet: Im Pflegestützpunkt erarbeitet der Pflegeberater bzw. die Pflegeberaterin auf Wunsch des Ratsuchenden einen Versorgungsplan bezogen auf seine jeweilige persönliche Situation.