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Do 16.07.2009

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Häufige Fragen und Antworten

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.

 

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Jeder hat einen individuellen Anspruch auf Pflegeberatung. Dies ist gesetzlich verankert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung (Fallmanagement) anzubieten. Für den Versicherten bedeutet das: ein individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangebot, das jeweils auf die Bedürfnisse des einzelnen Hilfebedürftigen zugeschnitten ist.