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Do 16.07.2009

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Häufige Fragen und Antworten

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegende stehen im Mittelpunkt der Reform der Pflegeversicherung. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz greift die bisherigen Erfahrungen mit der Pflegeversicherung auf und geht noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zuständig.

 

Berücksichtigt die Reform das bürgerschaftliche Engagement?

Ein wichtiger Stützpfeiler bei der Versorgung von Pflegebedürftigen ist das bürgerschaftliche Engagement. Darum werden Selbsthilfe und Ehrenamt in die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten einbezogen. Solche niedrigschwellige Angebote sind zum Beispiel Betreuungsgruppen, eine Tagesbetreuung oder Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Die Kosten der Einrichtungen für die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen können in den Vergütungsverträgen geltend gemacht werden.