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Do 19.05.2011

Gleichstellung in der Verwaltung: Erfahrungsbericht der Bundesregierung

Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes sind die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei soll auch den Belangen behinderter und von Behinderung bedrohten Frauen Rechnung getragen werden.

Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz

Gemäß § 25 BGleiG legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen im Vergleich zu der der Männer im Anwendungsbereich des BGleiG vor. Damit leistet die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Stufenplans zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, der auf seiner ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt. Der Erfahrungsbericht steht in einer kontinuierlichen Folge von Berichten der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.

Erster und zweiter Erfahrungsbericht

Der erste Erfahrungsbericht der Bundesregierung (Berichtszeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004) bilanzierte die ersten Erfolge des am 5. Dezember 2001 in Kraft getretenen Bundesgleichstellungsgesetzes. Der zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung wurde dem Deutschen Bundestag gemeinsam mit dem fünften Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) am 16. Dezember 2010 vorgelegt. Er evaluiert die Ergebnisse für den Berichtszeitraum 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2009, gibt aber auch einen Überblick über die längerfristigen Entwicklungen im Bundesdienst.

Der zweite Erfahrungsbericht weist erfreuliche Zuwächse bei den Frauenanteilen an der Gesamtbeschäftigung aus (2009 erstmals knapp 51 Prozent Frauen). Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung nach wie vor unterrepräsentiert: Nur 30 Prozent der Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst sind mit Frauen besetzt - immerhin jedoch bereits 6 Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2004.

Erhöhter Frauenanteil und mehr Teilzeitbeschäftigung

Bei den Abteilungsleitungen stieg der Frauenanteil laut dem zweiten Erfahrungsbericht von 9 Prozent 2004 auf 14 Prozent 2009. Ähnlich verhielt es sich auch bei den Unterabteilungsleitungen: Während 2004 nur 18 Prozent der Unterlabteilungsleitungen weiblich waren, erhöhte sich der Frauenanteil im Jahr 2009 bereits auf 23 Prozent. Die nach wie vor meisten Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung finden sich mit 26 Prozent 2009 auf Referatsleitungsebene. Hier zeigt sich zugleich auch der stärkste Zuwachs im Berichtszeitraum (im Vergleich: 2004 nur 19 Prozent).

Erfreuliche Fortschritte wurden im Berichtszeitraum des zweiten Erfahrungsberichts (2004 – 2009) zudem bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt. So hat Teilzeitbeschäftigung weiter zugenommen, wenngleich sie auch 2009 fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen wird. Der Anteil der Männer an den Teilzeitbeschäftigten betrug im letzten Berichtsjahr lediglich 9 Prozent und damit genauso viel wie fünf Jahre zuvor. Von allen männlichen Beschäftigten im Bundesdienst waren 2009 nur 3,3 Prozent in Teilzeit, während bei Frauen die entsprechende Quote bei 32 Prozent lag.

Verbesserungspotenzial und Handlungsempfehlungen

Hinsichtlich der Zusammenarbeit der nach dem BGleiG zuständigen Akteure – vor allem Personalverwaltung und Führungskräfte – gibt es aber nach wie vor deutliches Verbesserungspotential. Zudem wird das zentrale Steuerungsinstrument, der Gleichstellungsplan, der regelmäßig von den Dienststellen zu erstellen und zu aktualisieren ist, noch nicht effektiv genutzt.

Der zweite Erfahrungsbericht gibt auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung. So ist beispielsweise ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Empfehlungen für die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesetzesakteuren geplant.

Männer, die sich mehr Zeit für ihre Familie wünschen, sollen zudem von den Dienststellen der Bundesverwaltung durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Gleichstellungsbeauftragte sollen sich stärker als Ansprechpartnerinnen für Männer zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung wird in dem Zusammenhang auch eine Ausweitung des aktiven und/oder passiven Rechts für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten auf Männer prüfen. Die Gleichstellungsstatistik soll auf eine optimale Datenauswahl überprüft werden, zudem sollen die jährlichen Auswertungen durch das Statistische Bundesamt verbessert werden.

Gleichstellungsplan

Zentrales Instrument des Bundesgleichstellungsgesetzes ist der Gleichstellungsplan, für den das Gesetz klare Anforderungen definiert. Er fasst die Selbstverpflichtungen der jeweiligen Behörde mit nachvollziehbaren Zielvorgaben und Zeitperspektiven zusammen.

Für eine effektivere Beachtung dieser Profilvorgaben und bessere Nutzung der Gleichstellungspläne sind Maßnahmen wie Schulungen, die Erarbeitung eines Muster-Gleichstellungsplans und die regelmäßige Abfrage und Sammlung der Pläne der obersten Bundesbehörden durch das Bundesfamilienministerium vorgesehen.


© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend