So 01.01.2012
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
Kindergeld gibt es grundsätzlich
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.
Rückwirkend ab 1. Januar 2011 haben Eltern, deren Kinder einen Internationalen Freiwilligendienst absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld. Eltern, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben ebenfalls rückwirkend einen Kindergeldanspruch.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Weitere Details zum Kindergeld sind im Serviceportal "Familienwegweiser" des Bundesfamilienministeriums abrufbar.