Inhalt

Mi 19.12.2012

Fragen und Antworten zum Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.

Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

 

Wie wird sichergestellt, dass die Berechtigten während des Bezugs von Betreuungsgeld beispielsweise keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung für das Kind in Anspruch nehmen?

Bei Entfallen einer Anspruchsvoraussetzung ist dies den zuständigen Behörden rechtzeitig mitzuteilen. Andernfalls kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.