Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.
Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Die Einführung von Gesetzen beziehungsweise die Anwendung neuer Regelungen erfolgt in der Regel zu einem konkreten Stichtag. Gerade bei den Familienleistungen sind die Stichtage meist an das Geburtsdatum des Kindes gebunden, das heißt, das Gesetz gilt erst für Geburten von dem festgelegten Stichtag an. Diese Vorgehensweise ist üblich, dient der Verwaltungspraktikabilität und ist verfassungsrechtlich abgesichert.