Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.
Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Das Inkrafttreten des Gesetzes wurde vom 1. Januar 2013 auf den 1. August 2013 verschoben. Damit tritt der Anspruch auf das Betreuungsgeld zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Kraft. Nur beides zusammen eröffnet der Eltern in Deutschland Wahl- und Gestaltungsfreiheit bei der Betreuung ihrer Kleinkinder