Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.
Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Im Betreuungsgeldgesetz ist vorgesehen, dass der Anspruch auf Betreuungsgeld erst mit dem Ablauf des Lebensmonats endet, indem beispielsweise die Aufnahme des Kindes in einer öffentlich geförderten Betreuung erfolgt. Mit der Regelung wird eine kurze Eingewöhnungsphase ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand parallel zum Betreuungsgeldbezug ermöglicht.