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Mi 19.12.2012

Fragen und Antworten zum Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.

Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

 

Ist der vorgesehene Ausschlusstatbestand mit der Verfassung vereinbar?

Der vorgesehene Ausschlusstatbestand ist mit der Verfassung vereinbar. An einer Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen, fehlt es in Deutschland bislang. Diese Förderlücke, die der Bundesgesetzgeber bereits mit Einfügung von § 16 Absatz 5 SGB VIII heutiger Fassung im Jahre 2008 aufgezeigt hat, soll mit der Einführung eines Betreuungsgeldes geschlossen werden.