Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.
Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Eltern, die für ihr Kind frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch, nehmen, erhalten kein Betreuungsgeld.
Das Betreuungsgeld kann somit beispielsweise bei Betreuung des Kindes durch die Eltern, in PEKiP-Gruppen, durch die Großeltern und in privater nicht öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung bezogen werden.