Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.
Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Die Erwerbsbeteiligung der Eltern, insbesondere der Mütter, soll durch das Betreuungsgeld nicht beeinflusst werden. Das Betreuungsgeld knüpft nicht an die Minderung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an.