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Mi 19.12.2012

Fragen und Antworten zum Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Das Betreuungsgeld ist so ausgestaltet, dass es den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung trägt.

Ab wann kann das Betreuungsgeld bezogen werden? Welche Behörden zahlen das Betreuungsgeld aus? Kann es im Anschluß an das Elterngeld genommen werden? Ist eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit für den Bezug von Betreuungsgeld wie beim Elterngeld erforderlich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

 

Warum wird ein Betreuungsgeld eingeführt?

Das Betreuungsgeld stellt eine neue Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen. Es eröffnet Eltern einen größeren Gestaltungsspielraum für die familiär organisierte Kinderbetreuung und schafft zugleich Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung. Es schließt die verbleibende Lücke in Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Der Rechtsanspruch auf eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung tritt am 1. August 2013 zeitgleich mit dem Betreuungsgeld in Kraft, denn nur beides zusammen eröffnet den Eltern eine echte Wahl- und Gestaltungsfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder.