Di 13.07.2010
Am 13. Juli fand die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe "Prävention - Intervention - Information" des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder statt.
Ziel des Runden Tisches ist es, Empfehlungen über verbindliche Mindeststandards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen abzugeben, die eingeführt und umgesetzt werden können. In der Sitzung wurden erste Ergebnisse einer Unterarbeitsgruppe diskutiert, die sich bereits direkt im Anschluss an die erste Sitzung gebildet hatte.
"Zu den Mindeststandards gehören beispielsweise, dass jede Einrichtung eine Gefahrenanalyse machen muss, interne und externe Ansprechpartner bei Beschwerden und Verdachtsfällen benannt werden, Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen und themenspezifische Aktionen mit Kindern, Jugendlichen und Eltern durchgeführt werden. So wie jedes Schulkind den Fluchtweg bei Feuer kennt, so muss es auch den Ausweg aus sexueller Gewalt kennen", erläuterte Kristina Schröder.
Bei der Erarbeitung der Mindeststandards soll auch das Bundeskinderschutzgesetz einbezogen werden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen noch stärker im Achten Buch Sozialgesetzbuch zu verankern.