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Mo 08.12.2008

Förderrichtlinien des Bundes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewährt Zuschüsse und Leistungen für Aufgaben in den Politikbereichen Familie, Senioren sowie Kinder und Jugend.

Mit den unterschiedlichen Förderrichtlinien sollen in den entsprechenden Politikbereichen verschiedene Ziele erreicht werden:

  • So sollen die Familienförderrichtlinien dazu beitragen, ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten, in dem sich Familien nach eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.
  • Impulse zur Weiterentwicklung der Altenhilfe und Altenarbeit gibt der Bundesaltenplan als ein wesentliches innovatives Element der Altenpolitik des Bundes.
  • Mit den Richtlinien für Projekte zur Gleichstellung fördert das Bundesministerium Projektträger, die das Ziel haben, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen.
  • Die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans entwickeln Bewährtes fort und setzen darüber hinaus neue jugendpolitische Schwerpunkte, indem neue Förderziele wie die Stärkung der Medienkompetenz oder die Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten im Kinder- und Jugendplan verankert werden.
  • Mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern sollen vor allem Projekte zur Partizipation und Kompetenzsteigerung von Zuwanderinnen und Zuwanderern gefördert werden

Für die genannten vier Politikbereiche können hier die entsprechenden Richtlinien und Formblätter abgerufen werden.