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Neue Wohn- und Betreuungsformen im heimrechtlichen Kontext

Di. 04.10.2005

Das Gutachten von Gunter Crößmann und Karlheinz Börner zeigt auf, dass bereits das geltende Heimrecht große Ermessensspielräume der Heimaufsicht im Umgang mit neuen Wohn- und Betreuungsformen zulässt. Zugleich werden die Heimaufsichtsbehörden aufgefordert, im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner von neuen Wohn- und Betreuungsformen den Blick verstärkt auf die Ergebnisqualität in Heimen und Einrichtungen zu richten.

Im Gutachten werden praxisnahe Beispiele zum unbürokratischen und fördernden Umgang der Heimaufsicht mit einzelnen Projekten beschrieben und Modifizierungsvorschläge zur Gesetzesnovellierung zugunsten neuer Wohn- und Betreuungsformen entwickelt.

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