Neue Wohn- und Betreuungsformen im heimrechtlichen KontextDi. 04.10.2005 Das Gutachten von Gunter Crößmann und Karlheinz Börner zeigt auf, dass bereits das geltende Heimrecht große Ermessensspielräume der Heimaufsicht im Umgang mit neuen Wohn- und Betreuungsformen zulässt. Zugleich werden die Heimaufsichtsbehörden aufgefordert, im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner von neuen Wohn- und Betreuungsformen den Blick verstärkt auf die Ergebnisqualität in Heimen und Einrichtungen zu richten.
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