Gutachten "Hausrecht in Heimen"Di. 21.06.2005 Konflikte zwischen Angehörigen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern einerseits sowie Heimleitungen andererseits werden häufig im Wege eines Hausverbots für "Angehörige" gelöst. In der Vergangenheit gab es immer wieder Unsicherheit darüber, wie das Hausrecht in Heimen auszulegen ist. Das vorliegende Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend analysiert die gängige Rechtslage in diesen Fällen und bestätigt, dass das Besuchsrecht von Bewohnerinnen und Bewohnern grundsätzlich nicht eingeschränkt werden darf. Damit stärkt es die Stellung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen und schafft Rechtssicherheit.
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