Di 14.09.2010
Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde
Nordrhein-Westfalen Stand: September 2010
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die für Ihren Antrag zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf der Seite der Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen.
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 28
Fachaufsicht BEEG
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10.
