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Di 26.01.2010

Auswandererschutzgesetz

Im Jahr 2008 sind ca. 175.000 Deutsche ausgewandert. Die Auswanderungszahlen der letzten Jahre können als die größte Auswanderungswelle in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg bezeichnet werden. Die Dunkelziffer schätzen Fachleute hoch ein.

Das Bedürfnis an Informationen über die Verhältnisse in anderen Ländern wächst von Jahr zu Jahr. Nach dem Auswandererschutzgesetz (AuswSG) von 1975 ist die Auswandererberatung eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Gesetzgeber will verhindern, dass die Unwissenheit von Auswanderungswilligen über Zielländer ausgenutzt wird. Dies lässt sich nur durch ein solides Informationsnetz erreichen. Gemeinnützige Träger haben bundesweit Beratungsangebote geschaffen, durch die Auslandsinteressierte objektiv und uneigennützig beraten werden (von Impfbestimmungen, Visumsvoraussetzungen bis zu sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und der Arbeitsmarktsituation). Das Bundesverwaltungsamt (Referat II B 6 - Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige) erstellt in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt Länderberichte, die den Beratungsstellen für die individuelle Beratung zur Verfügung gestellt werden.


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