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Do 15.01.2009

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben

Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben zu erreichen. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft noch immer eine große Lücke. Die Frauenerwerbsquote liegt in Deutschland mittlerweile bei 64 Prozent (2007). Dennoch bestehen weiterhin große Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 23 Prozent weniger als Männer (2007). Die Aufstiegschancen von Frauen bleiben trotz gleicher Qualifikationen weiter hinter denen ihrer männlichen Kollegen zurück.

Gleiche Chancen gezielt fördern

Das Elterngeld mit den Partnermonaten und der Ausbau der Kinderbetreuung sind große Fortschritte für junge Väter und Mütter, die sich Karrierechancen und die gemeinsame Verantwortung für die Familie teilen wollen.

Gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft verfolgt das Bundesfamilienministerium die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Sie bietet eine wichtige Plattform für das Fortentwickeln gemeinsamer Strategien.

Besonderes Augenmerk richtet das Bundesministerium dabei auf die Perspektiven von Frauen, die nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung wieder in den Beruf einsteigen möchten. Das Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg" ist Kernelement einer modernen Gleichstellungspolitik in Lebensverlaufsperspektive und ein zentraler Baustein, um die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern zu überwinden.

Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit

Die Arbeit der gesamten Bundesverwaltung orientiert sich durchgängig am Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern ("Gender Mainstreaming"), so dass die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern effektiv gefördert wird. Diese Strategie basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt: Männer und Frauen können in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein.

Das Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet die politischen Akteure, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Ein solches Vorgehen erhöht nicht nur die Zielgenauigkeit und Qualität von politischen Maßnahmen, sondern auch die Akzeptanz der Ergebnisse bei Bürgerinnen und Bürgern.