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Fr 17.02.2006

10. Lässt sich die Beschäftigungswirkung der neuen Regelung beziffern?

  • Exakt quantifizieren lässt sich die Beschäftigungswirkung nicht, denn es ist nicht vorhersehbar, wie viele Plätze geschaffen werden. Es lassen sich jedoch Tendenzen mit einer klaren Richtung benennen:
  • Beide Neuregelungen, sowohl die Verbesserung der Abzugsmöglichkeit von Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch die verbesserte Absetzbarkeit von Kosten für Kinderbetreuung, stärken den privaten Haushalt und die Familie als Arbeitgeber. Die Anstellung von Kinderfrauen und die Beauftragung selbständiger Tagesmütter werden steuerlich attraktiv. Es wird ein starker Anreiz dafür gegeben, bestehende "schwarze" Betreuungsdienstleistungen zu legalisieren. Tagesmütter, die in legalen Beschäftigungs- oder Dienstleistungsverhältnissen tätig sind, sind zudem eher bereit und in der Lage, an Fortbildungen teilzunehmen. Das verbessert auch die Qualität der Betreuungsdienstleistungen.
  • Insgesamt wird die Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen gestärkt. Dies wirkt sich nicht nur auf die Tagesmütter und Kinderfrauen aus, sondern auch auf die Arbeitsplätze von Erzieherinnen und Erziehern in öffentlichen oder von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz ist das ausdrückliche Ziel verbunden, dass sich das Modell Tagespflege verbreitert. Es wird davon ausgegangen, dass es bereits jetzt mehrere Hunderttausend nicht versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich gibt, für die eine Chance zur Legalisierung besteht, wenn die Anreize auf Seiten der Nachfragerinnen und Nachfrager hoch sind.
  • Mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird die Chance gestärkt, dass die Grenze von 400.000 sozial versicherten Arbeitsplätzen in der Kinderbetreuung deutlich überschritten wird.
  • Die Neuregelung verbessert die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Oftmals sind die hohen Betreuungskosten ein Hindernis für Mütter bei der Rückkehr in den Beruf nach einer Erziehungspause. Dieses Hindernis wird weitgehend beseitigt. Das schafft mehr Chancengerechtigkeit für Frauen am Arbeitsmarkt. Durch die steuerliche Entlastung bei den erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wird es darüber hinaus attraktiver, durch Erwerbsarbeit den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) zu verlassen.