Fr 15.12.2006
9. Was heißt "erwerbstätig"? Ist dafür ein sozialversicherungspflichtiger Job erforderlich? Reicht ein Minijob?
- Ein Steuerpflichtiger ist dann erwerbstätig ist, wenn er einer Tätigkeit nachgeht, mit der er Einkünfte erzielen will (Abgrenzung zum Ehrenamt). Es fallen also auch Minijobs und nicht-sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten darunter.
- Auch Familien, in denen ein Elternteil Vollzeit und der andere Teilzeit arbeitet, können die Betreuungskosten wie Werbungskosten bzw. Bertriebsausgaben steuerlich absetzen.
