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Fr 17.02.2006

8. Gelten die neuen Regeln für jede Form der Kinderbetreuung?

  • Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten sind unabhängig davon, ob das Kind in einem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder im eigenen Haushalt der Familie des Kindes durch eine Kinderfrau betreut wird, steuerlich zu berücksichtigen.
  • Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich anfallen: Das ist nicht der Fall, wenn die Mutter ihr Kind selbst betreut.
  • Bei Alleinverdiener-Eltern muss differenziert werden: Die Betreuungskosten für die Altersgruppe zwischen 3 und 6 Jahren können als Sonderausgaben geltend gemacht werden - nicht nur die Kindergartenkosten, sondern auch die der Tagesmutter oder einer anderen Betreuungsform. Mit Ausnahme der für diese Altersgruppe anfallenden Kinderbetreuungskosten können Alleinverdiener-Familien die Kosten der Kinderbetreuung im eigenen Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen.