Fr 17.02.2006
3. Werden Familien mit geringem Einkommen benachteiligt?
- Einkommensarme Familien, die keine Steuern zahlen, haben in vielen Fällen auch keine Kinderbetreuungskosten. Entweder sieht die lokale Gebührenstaffelung für diese Fälle keine Elternbeiträge vor, oder die (i.d.R. sehr geringen) Gebühren werden bei erwerbstätigen ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern beim anrechenbaren Erwerbseinkommen abgezogen und erhöhen so das ALG II. Wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist, werden die Kindergartenbeiträge bzw. die Kosten für die Tagespflege von den Trägern der örtlichen Jugendhilfe übernommen.
- Außerdem: Wer keine Steuern zahlt, kann nicht noch weniger Steuern zahlen, also von Steuervorteilen nicht profitieren. Wenn für Familien mit geringem Einkommen überhaupt keine Steuerlast anfällt, ist dies keine Benachteiligung, sondern im Gegenteil positiv zu bewerten.
- Vielmehr geht es um die horizontale Gerechtigkeit. Paare, die Kinder haben, dürfen nicht genauso besteuert werden wie Paare, die das gleiche Einkommen haben, aber keine Kinder erziehen und keine Kinderbetreuungskosten haben. Dies wird durch eine höhere Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten berücksichtigt.
