Di 31.01.2006
Durch den Europarat wurde die seit dem 3. September 1953 in Kraft befindliche Europäische Menschenrechtskonvention erarbeitet. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den ersten zehn Unterzeichnerstaaten. Die durch sie gewährten Grundrechte stellen für alle Bürgerinnen und Bürger neben den klassischen Freiheitsrechten auch wirtschaftliche, kulturelle und politische Rechte sicher. Zur Durchsetzung dieser Rechte wurde mit der Konvention der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Seit 1998 kann - ähnlich wie bei einer nationalen Verfassungsbeschwerde - jeder Einzelne dort gegen eine Verletzung seiner Rechte aus der Konvention klagen.
Ebenso arbeitet der Europarat in seinem Ausschuss für sozialen Zusammenhalt intensiv an neuen Konzepten für die Vision eines sozialen Europas.