Di 31.01.2006
Da Menschenhandel typischerweise ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, kann die Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland nur gelingen, wenn auch auf internationaler Ebene eng in den Bereichen Strafverfolgung und Opferschutz zusammengearbeitet wird.
In den letzten Jahren wurde durch eine Reihe von multinationalen Verträgen bzw. EU-Rechtsinstrumenten die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert. Zu nennen sind hier insbesondere:
Ferner erfolgt die Zusammenarbeit in den Fachgremien der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa), die sich im Dezember 2003 auf einen Aktionsplan gegen den Menschenhandel verständigte und zurzeit einen Aktionsplan gegen den Kinderhandel ausarbeitet.
Auch in den NATO-Gremien werden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels erörtert, die insbesondere einen Verhaltenskodex für Mitglieder von Friedenseinsätzen beinhalten.