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Di 10.01.2006

Bundesministerin von der Leyen: "Familie schafft Arbeit"

"Wir stärken den Wachstumsfaktor Familie und schaffen Arbeitsplätze. Familie schafft Arbeit", begrüßt Bundesministerin Ursula von der Leyen die geplante Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. "Eltern, die erwerbstätig sind, haben hohe Kinderbetreuungskosten. Deshalb werden sie künftig stärker entlastet", so die Bundesministerin. "Wir stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insgesamt mit rund 460 Millionen Euro pro Jahr", hebt von der Leyen hervor. "Alle Familien stehen künftig besser da als heute, weil der Anrechnungsbetrag bei der steuerlichen Entlastung deutlich reduziert wird oder sogar ganz wegfällt", sagt die Bundesministerin.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird in zwei Alterstufen der Kinder unterschieden. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Der Anrechnungsbetrag liegt heute bei 1548 Euro und sinkt mit der Neuregelung auf 1000 Euro beziehungsweise fällt sogar ganz weg. Zudem sind künftig höhere Beträge von der Steuer absetzbar.

Künftig können Eltern für Kinder bis zum 6. Lebensjahr 4000 Euro jährlich oberhalb eines Anrechungsbetrages von 1000 Euro von der Steuer absetzen. Die ersten 1000 Euro der Kinderbetreuungskosten sind somit von den Familien zu tragen. Kosten, die darüber hinaus anfallen, können bis zu 4000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren können sogar vom ersten Euro an 4000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.

Denn mit dem Schuleintritt des Kindes ändert sich die Situation für die Eltern. Zum einen ist der Schulbesuch für alle Kinder kostenfrei. Zum anderen ist eine Betreuung typischerweise nur notwendig, wenn beide Eltern erwerbstätig sind. Deshalb ist es ab dem 6. Lebensjahr des Kindes erforderlich, die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ohne Anrechnungsbetrag steuerlich zu berücksichtigen.