Di 04.05.2010
Vor über 50 Jahren, am 1. Oktober 1957 kam das rezeptfreie Schlafmittel Contergan der Firma Chemie Grünenthal GmbH in Stolberg auf den Markt. Kurze Zeit später wurden im In- und Ausland rund 10.000 Kinder mit schwersten körperlichen Fehlbildungen geboren. Etwa die Hälfte starb kurz nach der Geburt. Da die Mütter dieser Kinder in der Schwangerschaft das thalidomidhaltige Medikament Contergan eingenommen hatten, wurde eine enge Verbindung zu den körperlichen Missbildungen gesehen. Das Mittel wurde im November 1961 aus dem Handel genommen.
Aufgabe der Conterganstiftung
Nach jahrelangen gerichtlichen Verfahren der Betroffenen und ihrer Familien kam es im Ergebnis zur Errichtung der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Die Stiftung wurde 1972 per Gesetz als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet und mit einem Kapital von 100 Millionen DM der Firma Chemie Grünenthal GmbH sowie 100 Millionen DM aus Bundesmitteln ausgestattet. Rechtlich wurde damit jeder weitere Anspruch gegenüber der Herstellerfirma ausgeschlossen. Die Bundesmittel wurden bisher zweimal (1976 und 1980) aufgestockt, so dass insgesamt 320 Millionen DM Bundesmittel in die Stiftung flossen.
2005 wurde die Stiftung umbenannt in "Conterganstiftung für behinderte Menschen". Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und betreut etwa 2.700 Betroffene im In- und Ausland.
2009 zahlte die Firma Grünenthal GmbH auf freiwilliger Basis weitere 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung für behinderte Menschen ein. Dieser Betrag wird über die Stiftung den Betroffenen in Form von jährlichen Sonderzahlungen ausgezahlt. Zusätzlich wurden hierfür aus dem Kapitalstock der Stiftung weitere 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Leistungen für die Betroffenen
Die Betroffenen erhalten von der Stiftung eine einmalige Kapitalentschädigung und bekommen eine monatliche Conterganrente sowie seit 2009 jährliche Sonderzahlungen. Die Höhe aller Leistungen bestimmt sich nach der Schwere der Behinderung. Außerdem fördert die Stiftung Projekte für contergangeschädigte Menschen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1976 hat der Gesetzgeber darüber zu wachen, dass die Leistungen der Stiftung an die contergangeschädigten Menschen auch in Zukunft der vom Staat übernommenen Verantwortung gerecht werden. Daher wurden die Conterganrenten seit 1972 zehn Mal erhöht, am 1. Juli 2008 sogar verdoppelt. In dem am 30. Juni 2009 in Kraft getretenen Zweiten Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes wurde festgelegt, dass die Conterganrenten in Zukunft automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst werden. Damit kam es bereits im Juli 2009 zu einer erneuten Erhöhung der Conterganrenten.
Die Conterganrente ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Seit Mai 1997 werden die Renten vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt, da die hierfür vorgesehenen Stiftungsmittel aufgebraucht sind.
Zukunftsorientierte Unterstützung der Betroffenen
Darüber hinaus werden von der Conterganstiftung Projekte gefördert, die den contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen ist das vom Bundestag am 22. Januar 2009 beschlossene Forschungsprojekt. Es wird von der Conterganstiftung vergeben und verfolgt eine ganzheitliche Strategie. Ermittelt werden soll, wie die Beeinträchtigungen aufgrund der Folge- und Spätschäden gelindert und welche spezifischen Hilfen benötigt werden. Zudem soll ein Netzwerk aufgebaut werden, das Erkenntnisse aus dem In- und Ausland bündelt und in Form einer Wissensdatenbank zur Verfügung stellt.