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Fr 21.05.2010

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.

Aktionsplan der Bundesregierung

Bereits 2003 hatte die Bundesregierung den "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" verabschiedet. Dieser legte erstmals eine umfassende Gesamtstrategie fest, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, 

  • den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln, 
  • die Prävention und den Opferschutz zu stärken sowie 
  • die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote und die internationale Zusammenarbeit zu fördern.

Zusammen mit Fachleuten aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird der Aktionsplan fortlaufend umgesetzt. Im November 2008 wurde ein Sachstandsbericht vorgelegt, der über den Umsetzungsstand der vereinbarten Maßnahmen informiert.

Weiterentwicklung des Aktionsplans

Das Bundesfamilienministerium entwickelt den Aktionsplan weiter. Damit werden Maßnahmen umgesetzt, die in der Nachfolge des "Dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden" - unter anderem auf der nationalen und der internationalen Rio-Folgekonferenz - entwickelt wurden.

Deutschland Vorreiter bei der nationalen Umsetzung des Dritten Weltkongresses

Im internationalen Rahmen hat der "Dritte Weltkongress zum Schutz vor sexueller Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden" im November 2008 in Rio de Janeiro wichtige Anstöße für die zukünftige Gestaltung einer wirksamen Schutzpolitik für Kinder und Jugendliche gegeben. Als erstes Land hat Deutschland mit der nationalen Umsetzung des Dritten Weltkongresses begonnen: Ende März 2009 lud das Bundesfamilienministerium Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland zu einer zweitägigen "Nationalen Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" nach Berlin ein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten dieses Forum, um intensiv über Kinder- und Jugendschutz in den neuen Medien, den Schutz vor unmittelbarer sexueller Gewalt an und von Mädchen und Jungen und in Institutionen, die Bekämpfung des Kinderhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus zu diskutieren.

Die Ergebnisse der Konferenz fließen in die Weiterentwicklung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" ein.

Deutschland richtete die europäische Nachfolgekonferenz aus

Zusätzlich zur nationalen Konferenz veranstaltete das Bundesfamilienministerium am 30. Juni 2009 in Berlin die europäische Rio-Nachfolgekonferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien: Perspektiven für Europa". Kooperationspartner waren "Unicef Deutschland", "Save the Children Deutschland", die deutsche Sektion von "Innocence in Danger" und die "Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung ECPAT Deutschland".

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 23 europäischen Ländern berieten über den Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Aufklärung und Vermittlung von Kompetenzen, wie sie sich sicher im Netz bewegen können, über den Schutz vor direkter sexueller Gewalt durch Kontrolle und damit Löschen der entsprechenden Inhalte im Internet und durch Access-Blocking sowie über Hilfeleistung und Therapie bei Übergriffen in der virtuellen und in der realen Welt. In vier Workshops wurden über konkrete nächste Schritte in den Bereichen

  • Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen durch neue Medien,
  • Medienkompetenz  von Jugendlichen / Familien in Web-2.0-Angeboten,
  • Opferidentifizierung und Opferbegleitung sowie
  • Jugendliche (Sexualstraf-)Täter

beraten.

In einem Abschlussdokument verständigten sich die Unterzeichnenden auf 16 Punkte, die im Rahmen der Weiterentwicklung des Aktionsplans der Bundesregierung konkretisiert werden.

Kampf gegen Kinderpornografie im Internet

Der Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist ein wichtiges Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf nationaler und internationaler Ebene müssen die Täter verfolgt und gestellt, die Opfer identifiziert und die entsprechenden Seiten gelöscht werden. Auf internationaler Ebene wird sich die Bundesregierung für die Ächtung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten weltweit einsetzen und konsequente Strafverfolgung einfordern.

Auf nationaler Ebene wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht, um den Internetzugang zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter zu erschweren (Access Blocking). Das Gesetz ist am 23. Februar 2010  in Kraft getreten. Danach wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Löschung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten betrieben. Die im Gesetz gleichfalls geregelten Sperren kommen zunächst nicht zur Anwendung. Nach einem Jahr wird dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine Neubewertung vorgenommen.