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Do 28.05.2009

Kinder- und Jugendhilfe - Was ist das?

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine weitere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung in vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren. Es gehört aber auch zu ihren Aufgaben, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen - sowohl präventiv durch Aufklärung über mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.

Das grundlegende Gesetz für die Jugendhilfe in Deutschland ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es wird auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt. Das KJHG ist aber nicht das einzige Gesetz, in dem Sachverhalte geregelt werden, die die Kinder- und Jugendhilfe berühren. Beispielsweise ergeben sich aus dem Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, dem Unterhaltsvorschussgesetz und auch anderen Gesetzen Berührungspunkte zur Kinder- und Jugendhilfe.

Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter der Städte oder Landkreise. Sie müssen dafür sorgen, dass alle notwendigen und geeigneten Angebote zur Verfügung stehen bzw. geschaffen werden. Zahlreiche Angebote werden aber auch von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel von Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt usw.) durchgeführt. Die Leistungsberechtigten (Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene) haben das Recht, zwischen den verschiedenen Anbietern zu wählen.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist grundsätzlich für alle jungen Menschen zuständig, die in Deutschland leben. Für seelisch behinderte junge Menschen kommen zusätzlich noch die Eingliederungshilfen, die sie zur Überwindung behinderungsbedingter Nachteile erhalten, hinzu. Eingliederungshilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche hingegen fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür ist die Sozialhilfe zuständig.